
Ein eigener Garten mit stattlichen Bäumen sorgt nicht nur für Privatsphäre und Schatten, sondern wertet das Grundstück auch optisch auf. Doch bei aller Freude über das grüne Paradies sollten Grundstückseigentümer wissen: Nicht alles ist erlaubt, was die Gartenschere oder Kettensäge möglich macht. In Deutschland gelten zahlreiche Regeln, die den Umgang mit Bäumen auf dem eigenen Grundstück betreffen – insbesondere, wenn es um Pflanzabstände, Fällungen oder Nachbarschaftsrechte geht. Was genau erlaubt ist, und was nicht, erfahren Sie hier.
Dürfen auf dem eigenen Grundstück beliebig Bäume gepflanzt werden?
Grundsätzlich haben Sie als Eigentümer ein hohes Maß an Freiheit, wenn es um die Gestaltung Ihres Grundstücks geht. Dennoch gibt es Einschränkungen, die sich aus dem Nachbarschaftsrecht, Landesrecht und kommunalen Baumschutzsatzungen ergeben. Deshalb sollten Sie sich vor dem Pflanzen eines Baumes über die örtlichen Vorschriften informieren.
Wichtige Aspekte vor dem Pflanzen:

- Abstand zur Grundstücksgrenze: In den meisten Bundesländern gelten klare Mindestabstände, abhängig von Baumart und Wuchshöhe.
- Wuchsverhalten: Hochwachsende Bäume wie Eichen oder Kastanien benötigen mehr Platz als Zwergobstbäume.
- Sichtlinien und Schattenwurf: Zu dichte oder hochwachsende Bepflanzung kann für Nachbarn problematisch werden.
➡️ Mehr zum Thema Pflanzabstände und Heckenrecht
Welche Regeln gelten für das Fällen von Bäumen?

Selbst wenn ein Baum auf dem eigenen Grundstück steht, ist das Fällen nicht automatisch erlaubt. In vielen Städten und Gemeinden existieren Baumschutzsatzungen, die das Fällen unter bestimmten Bedingungen verbieten oder genehmigungspflichtig machen.
Wann ist eine Fällung erlaubt?
- Wenn der Baum krank oder morsch ist und eine Gefahr darstellt.
- Wenn keine Baumschutzverordnung greift.
- Außerhalb der Vogelschutzzeit (1. März bis 30. September), sofern keine Nistplätze betroffen sind.
- Nach schriftlicher Genehmigung der zuständigen Behörde.
Es ist empfehlenswert, vor dem Fällen eine schriftliche Anfrage bei der Kommune zu stellen – so vermeiden Sie Bußgelder und rechtliche Auseinandersetzungen.
➡️ Zum Ratgeber: Baumfällung beantragen – so geht’s
Was tun bei überhängenden Ästen und Wurzeln?
Ein häufiger Konfliktpunkt zwischen Nachbarn sind überhängende Äste oder eindringende Wurzeln. Hier greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das dem betroffenen Nachbarn unter bestimmten Voraussetzungen das Selbsthilferecht einräumt.
Was ist erlaubt?
- Äste abschneiden: Wenn Äste vom Nachbarbaum über die Grenze wachsen und eine angemessene Frist zur Entfernung erfolglos blieb, dürfen Sie diese zurückschneiden.
- Wurzeln entfernen: Eindringende Wurzeln dürfen entfernt werden, sofern sie das eigene Grundstück beeinträchtigen.
- Früchte und Laub: Grundsätzlich hinzunehmen, sofern es sich um übliche Mengen handelt.
➡️ Konflikte mit Nachbarn – Ihre Rechte bei Grundstücksbepflanzung
Welche Pflichten habe ich als Grundstückseigentümer?
Mit dem Eigentum an einem Grundstück gehen auch Pflichten einher – insbesondere, wenn es um die Verkehrssicherheit von Bäumen geht. Ein nicht ausreichend gesicherter oder kontrollierter Baum kann bei einem Sturm oder Astbruch erhebliche Schäden verursachen.
Eigentümerpflichten im Überblick:
- Regelmäßige Kontrolle der Baumgesundheit (besonders bei älteren Bäumen)
- Rückschnitte bei Gefahr in Verzug (z. B. über Gehwege oder Straßen ragende Äste)
- Sicherstellung, dass keine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke erfolgt
- Bei Unsicherheit: Beauftragung eines Fachbetriebes
➡️ Mehr zum Thema: Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
Fazit: Regeln rund um Bäume sind kein Hindernis – sondern Schutz
Ob Sie neue Bäume pflanzen oder bestehende pflegen möchten – ein bewusster Umgang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen schützt nicht nur Ihre Nachbarn, sondern auch Sie selbst vor Konflikten und Sanktionen. Wer sich mit den Regeln vertraut macht und im Zweifel frühzeitig informiert, kann rechtssicher handeln und gleichzeitig sein Grundstück grün und lebendig gestalten.
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