Die geerbte Immobilie verkaufen

Sie haben eine Immobilie geerbt und befassen sich mit dem Gedanken diese zu verkaufen? Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten. Sollten Sie nicht Vor-Ort sein, dann können wir das Beratungsgespräch natürlich auch per Telefon oder Video-Call durchführen. Wir finden einen Weg um uns mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Kontakt

Expertise

Wir sind seit über 30 Jahren in der Immobilienbranche tätig und sehen jedes Problem als Herausforderung, die wir für Sie lösen werden. Wir bilden uns ständig weiter und lernen nie aus.

Empathie

Wir gehen auf die Menschen und Ihre Bedürfnisse ein. Es geht nicht nur um den Verkauf, sondern auch um Emotionen die ein Erbe mit sich bringt.

Erfolgreich

Wir setzen den Fokus auf den erfolgreichen Verkauf Ihrer geerbten Immobilie, wir als Ihr Immobilienmakler sind seit Jahren erfolgreich etabliert. In Berlin und Brandenburg.

Erbe Annehmen oder ausschlagen?

Bevor Sie das Erbe annehmen, sollten Sie prüfen, ob eine Ausschlagung sinnvoller wäre. In einigen Fällen kann sich das Erbe als eine Belastung für die Hinterbliebenen herausstellen oder sie gar in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Deshalb sollten Sie im ersten Schritt den Nachlass prüfen und erst danach den Erbschein beantragen, denn mit dessen Beantragung gilt das Erbe automatisch als angenommen.

Achtung! Die Frist für eine Erbausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft. Diese muss schriftlich und vom Notar beglaubigt beim Nachlassgericht eingereicht werden. Die Kosten für eine Ausschlagung hängen von der Höhe des Erbes ab.

Zur Immobilienbewertung

Gründe für eine Ausschlagung können sein:

  • Verschuldeter Erblasser:
    Besuchen Sie das Grundbuchamt und holen Sie einen Grundbuchauszug ein. Prüfen Sie Immobilie auf bestehende Grundschulden. Erkundigen Sie sich bei Banken nach Schulden ohne Erbschein, mit notarischem Testament, Vorsorgevollmacht oder Kontovollmacht.
  • Sanierungsbedürftige Immobilie:
    Bewerten Sie Sanierungsbedarf und Kosten mit Fachmann vor Ort. Überlegen Sie Erbschaft trotz Aufwand. Wir unterstützen Sie.
  • Privatinsolvenz droht:
    Lehnen Sie Erbe ab, damit Angehörige profitieren und Immobilie nicht an Gläubiger geht.
unverbindliche Kontaktanfrage

Eigentümer der geerbten Immobilie werden

Grundbuch

Eigentümer ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen steht. Folglich müssen Sie eine Änderung des entsprechenden Grundbucheintrages veranlassen. Das Grundbuchamt braucht hierfür den Erbschein oder das Testament einschließlich des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts. Alternativ kann es auch der Erbvertrag sein, soweit einer besteht.

Miterben?

Wenn ja, einigen sie sich innerhalb der Erbengemeinschaft darüber, was mit der Immobilie passieren soll: Wollen sie es verkaufen, vermieten oder vielleicht selbst nutzen? Wenn die Erbengemeinschaft nicht einig wird, besteht die Möglichkeit den eigenen Erbteil an die Miterben zu verkaufen. Andernfalls kann man eine Teilungsversteigerung in die Wege leiten. Wir beraten Sie!

Beachten Sie folgendes:

Achtung! Alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen, die mit der Immobilie verbunden sind, gehen mit dem Eigentümerwechsel auf Sie als den neuen Eigentümer über. Informieren Sie zeitnah alle Versorger- und Versicherungsunternehmen, sowie das Finanzamt, dass Sie der neue Eigentümer sind. 

Erbe und Steuern beim Verkauf:

Achtung! Informieren Sie sich im Vorfeld des Verkaufes darüber, ob die Spekulationsfrist von 10 Jahren (nach §23 EstG, mit einigen Ausnahmenregelungen) für die Immobilie eventuell noch nicht vorbei ist, um hohe Steuern zu vermeiden.

geerbte Immobilie verkaufen

Haben Sie sich dafür entschieden, das geerbte Objekt zu verkaufen, können Sie uns gerne als professionelles Maklerbüro mit dem Verkauf Ihrer geerbten Immobilien beauftragen.

Wir kümmern uns um alles Notwendige. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@adorable-immobilien.de oder rufen Sie uns an unter 030 3478 1980.

Hier zwei Fragen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können:

  • Kennen Sie den tatsächlichen aktuellen Wert Ihrer Immobilie?
  • Haben Sie zeitliche Kapazitäten, sich um den Verkauf zu kümmern? Exposé schreiben, Fotos anfertigen, inserieren, Energieausweis beschaffen, Besichtigungstermine mit Interessenten durchzuführen, Bonität der Käufer prüfen, Kaufvertrag sowie alle nötigen Papiere für den Notartermin vorbereiten usw.

Wie Ihnen ein Immobilienmakler

beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie hilft

Neben unserer Marktexpertise und der langjährigen Erfahrung im Immobiliengeschäft, haben wir im Rahmen unserer Tätigkeit stätigen Austausch mit Notaren, Rechtsanwälten, Banken sowie Versicherungen. Unsere Marktkenntnisse werden stetig erweitert durch Verbandstreffen mit anderen Marktteilnehmern. Ein Faktor der Ihnen zu Gute kommt.

Kontaktanfrage

Unser Immobilienmaklerteam für Berlin und Brandenburg

Dipl. Oec. Raisa Thiel
Immobilienmaklerin

Deutsch, Spanisch, Englisch

Dipl. Kfm. Dieter Huber
Geschäftsführer

Deutsch, Italienisch, Französisch

Thorsten Frenzel
Geschäftsführer

Deutsch, Englisch

Alexandra B. Moore
Auszubildende zur Immobilienkauffrau (IHK)

Deutsch, Englisch

Was unsere Kunden über uns sagen:

Wir beraten Sie gerne

Egal ob es sich um einen Teilverkauf, oder einen kompletten Verkauf Ihrer geerbten Immobilie handelt. Wir sind mit dem Vorgehen vertraut und haben in unserer Suchkundendatenbank für jede Immobilie vorgemerkte Interessenten. Von der Familie bis zum Kapitalanleger oder Aufteiler. So besonders Ihre geerbte Immobilie ist, so besonders ist am Ende möglicherweise Ihr Käufer. Dies ist der Grund, warum wir unsere Käuferdatenbank pflegen und mit unseren Interessenten im permanenten Austausch stehen. Am Ende profitieren Sie davon!

Haben Sie noch fragen? 

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!