Grundsteuerreform – Grundsteuererklärung – Jetzt müssen Eigentümer handeln!

Grundsteuerreform - Grundsteuererklärung - Jetzt müssen Eigentümer handeln!

Bis wann muss ich die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Feststellung des Grundsteuerwerts steht an. Die bisherige Regelung war verfassungswidrig, weshalb nun eine Grundsteuer-Reform durchgeführt wird. Die Erfassung der Grundstücksdaten wird digital durchgeführt. Nur in einigen Härtefällen ist auch eine analoge Erfassung möglich. Das Finanzamt fordert in der Zeit vom 01.07. bis 31.10. 2022 zur Abgabe der sogenannten Grundsteuererklärung auf. Diese Frist sollten Sie einhalten, da sonst ein Verspätungszuschlag erhoben werden kann. Dieser beträgt je angefangenen Monat 0,25% der festgesetzten Steuer aber mindestens 25 Euro. Alle die per 01.01.2022 Besitzer eines Grundstücks sind oder waren müssen die Erklärung abgeben.

Warum muss ich die Grundsteuererklärung abgeben?

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Methodik zur Erfassung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die bisherige Erfassung basierte auf teilweise jahrzehntealten Einheitswerten. Die Wertentwicklung wird dabei nicht korrekt abgebildet. Die Neuerfassung von rund 36 Millionen Immobilien in ganz Deutschland werden ab 2025 neu bewertet. Durch die Neuregelung ist der jeweilige Eigentümer verpflichtet die eigenen Grundstücksdaten zu übermitteln.

Welche Änderungen wird es geben?

Die Steuerbelastung kann sich für jeden einzelnen Eigentümer ändern. Als Bemessungs-Grundlage dient nun vor allem der Wert des Grund und Bodens. Ausnahme sind Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke, hier wird der sogenannte Sollertrag entscheidend sein. Dies ist der Ertrag, welcher theoretisch mit Viehbestand, Ackerbau oder Gärtnerei erzielt werden könnte. Für die Erfassung der Daten ist erstmal der Eigentümer zuständig. Die Angaben müssen dabei, bis auf wenige Härtefälle also digital abgegeben werden. Auch kann es in verschiedenen Regionen notwendig werden, dass der Bodenrichtwert durch den Eigentümer ermittelt werden muss.

Bundesweit: Keine einheitliche Ermittlung

Es wird zwar ein Bundesmodell eingeführt, aber nicht alle Bundesländer nutzen diese Form. Bundesländer die das Bundesmodell nutzen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Saarland und Sachsen nutzen eine modifizierte Form. Baden Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen eigene Modelle für die meist weniger Daten benötigt werden.

Wie kann ich die Grundsteuererklärung abgeben?

Digital. Die Finanzverwaltung nutzt das elektronische Einkommensteuerklärungsportal (Elster), darüber muss die Erklärung abgegeben werden. Wer kein Konto hat, der muss sich registrieren und erhält dann die Zugangsdaten per Post. Dieser Vorgang dauert ca. 14 Tage. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist es möglich von der digitalen Abgabe befreit zu werden. Wenn der Antragssteller beispielsweise keinen eigenen PC hat ist dies möglich. In diesem Fall können die im jeweiligen Bundesland geltenden Formulare genutzt werden. In Bayern ist die Papierabgabe auch ohne vorherigen Antrag erlaubt.

Der einfache Weg!

Länder mit Bundesmodell haben den Vorteil, das Sie ab dem 04.07.2022 die Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nutzen können. Dies gilt für Eigentümer mit unbebauten Grundstücken, Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Bundesländern die das Bundesmodell nutzen. Die Auflistung finden Sie weiter oben. Der Vorteil: Die Eingabe ist verkürzt.

Wenn das Grundstück oder die Immobilie in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen liegt, müssen die Eigentümer Elster nutzen. Dies gilt insbesondere auch für Erbengemeinschaften oder wenn der Eigentümer im Ausland wohnt.

Welche Unterlagen sind zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung nötig?

  • Grundbuchauszug oder Katasteramtsauszug
  • Kaufvertrag oder Bauunterlagen
  • Teilungserklärung für Eigentumswohnungen
  • Aufforderungsschreiben zur Grundsteuererklärung oder Einheitswertbescheid oder den letzten Grundsteuerbescheid
  • ggf. Gebäudepolicen
  • Informationen zum Anbau oder Tierbestand (Land- und Forstwirtschaft)

Welche Daten müssen Sie beschaffen?

Der Bodenrichtwert mit Stichtag zum 01.01.2022 ist – in allen Bundesländern – anzugeben. Sie können ihn hier ermitteln: https://www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/?lang=de

Welches Finanzamt ist zuständig?

Für jede Immobilie muss eine eigene Grundsteuererklärung eingereicht werden. Das jeweilige Finanzamt das sich in dem jeweiligen Bezirk befindet ist die einzureichende Stelle. Die Feststellungserklärung klärt darüber auf und Sie finden so das entsprechende Amt. Bei Grundstücken die mehreren Gemeinden angehören, ist das Finanzamt zuständig, in welchem der wertvollste Teil des Grundstücks liegt. Die anderen Teilstücke werden dann in der Anlage eingegeben. Auch das Aktenzeichen und die Steuernummer finden Sie auf dem Feststellungsschreiben (oder auch auf dem letzten Grundsteuerbescheid oder Einheitswertbescheid).

Was will das Finanzamt von mir wissen?

Sie müssen folgende Daten eingeben:

  • Grundbuch- oder Katasterauszug
    • Für die Adresse des Grundstücks
    • Grundstücksblattnummer
    • Gemarkung
    • Flur- und Flurstücknummer
    • Grundstücksfläche
    • Mieteigentumsanteile
    • und Daten zu den Eigentümern / Miteigentümern
  • Steuer- und Identifikationsnummern von den Mit-Eigentümer aus ihrem Grundbuch
  • Pro Grundstück muss ein Eigentümer eine Erklärung abgeben, Die Miteigentümer werden nur angegeben
  • Aus den Bauunterlagen oder der Teilungserklärung oder dem Kaufvertrag werden folgende Angaben benötigt:
    • Baujahr
    • Wohnfläche und Nutzfläche für Wohnimmobilien
    • Bruttogrundfläche inklusive Fläche für Zivilschutz bei gewerblichen Immobilien
    • verpachtete und zu-gepachtete Flächen
    • Anzahl Garagenplätze
    • Jahr indem eine Kernsanierung abgeschlossen wurde oder das Jahr für das eine Abbruchverpflichtung besteht
  • Art des Grundstücks (z.B. Einfamilienhaus, Mietshaus, Geschäftsgrundstück, Eigentumswohnung) angeben werden
  • Entwicklungszustand bei unbebauten Grundstücken (Bauerwartungsland, Rohbauland, ggf. Bebauungsplan der Gemeinde prüfen)
  • Bodenrichtwert

Gibt es Vergünstigungen oder Befreiungen von der Grundsteuer?

Einige bestimmte Rechtsträger wie z.B. gemeinnützige Vereine können sich von der Grundsteuer befreien lassen. Aber nur sofern die Grundstücke für begünstigte Zwecke genutzt werden. Für geförderten Wohnraum, Denkmäler oder Grundbesitz von Wohnungsbaugesellschaften oder -Genossenschaften können eine Vergünstigung beantragen.